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Um 403/402 v. Chr. wurde noch die Institution der Nomotheten geschaffen. Damit ging eine Relativierung der Macht der Volksversammlung einher. Denn das Gesetzgebungsverfahren wurde so geändert, dass die Nomotheten die bedeutenderen, also höherrangigen Gesetze erlassen sollten, wohingegen die Volksversammlung nur nachrangige Gesetze verabschieden konnte. Die Nomotheten wurden aus dem Kreis der Geschworenen, der Richter, bestimmt. Der Beschluss der Nomotheten besaß Gesetzeskraft, er bedurfte nicht der Bestätigung durch die Volksversammlung.